Jede Form des menschlichen Zusammenlebens verlangt, dass es bestimmte Regen gibt, nach denen sich die hieran Beteiligten zu richten haben. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung, anderen bei der Einhaltung dieser Ordnung zu helfen. Diese Schulordnung gilt für alle Schulangehörigen und Gäste der Realschule am Hemberg auf dem gesamten Schulgelände.
1. Grundregeln
- 1.1. Schülerinnen und Schüler unserer Schule tragen angemessene Kleidung (keine tief
ausgeschnittenen und/ oder bauchfreien T-Shirts, keine T-Shirts mit unflätigen Schriftzügen,
keine Jogginghosen, …)!
- 1.2. In der Schule haben sich alle so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere Personen nicht
verletzen und gefährden.
- 1.3. Für Sauberkeit und Reinhaltung von Schulgebäude und Schulgelände sind alle am Schulleben
Beteiligten gleichermaßen verantwortlich.
- 1.4. Jede einzelne Schülerin/ jeder einzelne Schüler sollte aktiv dazu beitragen, unsere Umwelt
schonend zu behandeln.
2. Erreichen und Verlassen des Schulgeländes
- 2.1. Die Schülerinnen und Schüler erreichen das Schulgelände vom Alexander-Pfänder-Weg aus.
- 2.2. Bei Ankunft und Abfahrt mit den Schulbussen verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler
rücksichtsvoll.
- 2.3. Das Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern, Mofas, Mopeds und Personenkraftwagen ist
grundsätzlich untersagt.
- 2.4. Die Schülerinnen und Schüler der Realschule am Hemberg stellen ihre Fahrräder, Mofas bzw.
Mopeds auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen ab.
- 2.5. Inliner und Roller u. ä. sind auf dem Schulgelände untersagt.
3. Ordnung im Schulgebäude
- 3.1. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude nach Ertönen des ersten
Klingelzeichens und begeben sich zu den Unterrichtsräumen.
- 3.2. Beginnt der Unterricht zur 2. Stunde, so gilt folgende Regelung: Die Schülerinnen und Schüler,
die vorzeitig eintreffen, halten sich bis zum Klingelzeichen um 8.40 Uhr auf dem Schulhof oder
in der Pausenhalle auf.
- 3.3. Vor Betreten des Schulgebäudes werden Kopfbedeckungen grundsätzlich abgenommen.
- 3.4. Ist eine Klasse 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrerin/Lehrer, so meldet dies
die Klassensprecherin/der Klassensprecherin bzw. die Vertretung im Sekretariat.
- 3.5. Die Lehrerin/der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht.
- 3.6. Jede Schülerin/jeder Schüler ist für die Sauberkeit ihres/seines Platzes verantwortlich. Die
Stühle werden nach Unterrichtsschluss auf die Tische gestellt.
- 3.7. Kaugummikauen und Essen sind während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt
(Ausnahmeregelung: Klassenarbeit).
- 3.8. Die Anlieferung von Fast Food auf dem Schulgelände und der Verzehr dieser Speisen ist auf
dem Schulgelände sowie im Schulgebäude grundsätzlich verboten.
Schulordnung der Realschule am Hemberg
- 3.9. Das Mitführen und der Konsum und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken, Tabakwaren und
sonstigen Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
- 3.10. Das Trinken von Wasser ist gestattet.
- 3.11. Das Aufsuchen der Innentoiletten nach Unterrichtsbeginn kann nur in Ausnahmefällen erlaubt
werden. Die Außentoiletten können während der großen Pausen benutzt werden; die
Innentoiletten stehen während der kleinen Pausen zur Verfügung.
- 3.12. Für mitgebrachte Geldbeträge und andere Wertsachen ist jede Schülerin/jeder Schüler selbst
verantwortlich. Garderobenhaken, Umkleideräume u.Ä. sind kein geeigneter
Aufbewahrungsort. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
- 3.13. Es ist verboten, gefährliche Gegenstände wie z. B. Schlag- oder Stichwaffen sowie Gegenstände
auf chemischer Basis (u. a. Spraydosen, Knallkörper) mit in die Schule zu bringen.
- 3.14. Die Benutzung des Handys/ Smartphones im Schulgebäude ist grundsätzlich untersagt. Das
Handy/ Smartphone darf nur ausgeschaltet und nicht sichtbar mitgeführt werden. Das Filmen
und Fotografieren ist generell auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Zudem ist das Hören
von Musik über externe Lautsprecherboxen oder über den Lautsprecher des Handys/
Smartphones während der Pausen und auf Schulveranstaltungen untersagt.
- 3.15. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
4. Pausenordnung
- 4.1. Es wird unterschieden zwischen Normalwetterpause und Schlechtwetterpause.
- 4.2. Für die Normalwetterpause gilt folgende Regelung: Mit Beginn der großen Pause verlässt jede
Schülerin/jeder Schüler umgehend den Unterrichtsraum und begibt sich auf dem kürzesten
Weg auf den Schulhof. Dabei besteht die Möglichkeit, die Wasserflasche aufzufüllen.
- 4.3. Für die Schlechtwetterpause gilt folgende Regelung: Die Schlechtwetterpause erkennt man am
Aufleuchten einer Leuchtstoffröhre im Eingangsbereich. Mit Beginn der Pause verlässt jede
Schülerin/jeder Schüler umgehend den Unterrichtsraum und begibt sich in die Pausenhalle
oder unter die Überdachung des Schulhofes. Die Schülerinnen und Schüler können während
der großen Pausen das Sekretariat aufsuchen. Zu den Pausenzeiten ist grundsätzlich der
Aufenthalt in den Unterrichtsräumen untersagt (Ausnahmen nur mit Zustimmung der
Lehrerin/ des Lehrers/ der Schulleitung).
- 4.4. Zur Benutzung der Bibliothek wird auf eine gesonderte Bibliotheksordnung verwiesen.
- 4.5. Spieleinschränkungen und Spielverboten
- 4.5.1. Im Schulgebäude besteht Spielverbot.
- 4.5.2. Auf dem Schulhof besteht eingeschränkte Spielerlaubnis mit kleinen Bällen. Am
unteren Treppenbereich ist das Spielen unter dem Basketballkorb erlaubt.
- 4.5.3. Unter den Vordächern des Eingangsbereichs ist das Fußballspielen verboten.
- 4.5.4. Das Schneeballwerfen sowie jegliche andere Gefährdung durch Schnee und Eis sind
grundsätzlich verboten.
- 4.6. Verlassen des Schulhofes
- 4.6.1. Die Grenzen des Pausenhofs sind wie folgt festgelegt: Der Pausenhof wird begrenzt
durch die Schulgebäude, die alte Sporthalle, die Mensa, die Zufahrtsstraße und den
letzten Treppenbereich zum Alexander-Pfänder-Weg.
- 4.6.2. Der Aufenthalt im Bereich des Fahrradabstellplatzes ist untersagt.
- 4.6.3. Während der Schulzeit – Unterrichtszeit und Pausen – dürfen Schülerinnen und Schüler
nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung der zuständigen
Aufsicht den Pausenhof verlassen.
5. Alarmfall / Unfälle / Schadensfälle
- 5.1. Das Verhalten im Alarmfall regelt die Alarmordnung.
- 5.2. Geschieht in den Pausen oder in den Übergangszeiten (Stundenwechsel) ein Unfall mit
Körperverletzung, so sind die in der Nähe befindlichen Schülerinnen und Schüler zu
besonnenem Handeln verpflichtet:
Mindestens eine Schülerin/ ein Schüler bleibt bei der/dem Verletzten. Eine Schülerin/ein
Schüler benachrichtigt auf schnellstem Wege die Aufsicht oder die Schulleitung (Sekretariat).
In der Nähe befindliche Lehrerinnen/Lehrer sowie Schulsanitäterinnen/Schulsanitäter sind zu
Hilfe zu rufen. Schülerinnen/Schüler, die im Schulgebäude, in der Turnhalle oder auf dem
Schulhof einen Unfall hatten, melden sich so bald wie möglich im Sekretariat, damit ein
Unfallbericht erstellt werden kann.
6. Schulversäumnis
- 6.1. Ist eine Schülerin/ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren
zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die
Erziehungsberechtigten die Schule unverzüglich und teilen spätestens am dritten Tag nach der
Rückkehr in die Schule schriftlich den Grund für das Versäumnis mit (§43 Schulgesetz).
- 6.2. Unmittelbar vor den und im Anschluss an die Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler
grundsätzlich nicht beurlaubt werden. Gleiches gilt für bewegliche Ferientage und gesetzliche
Feiertage.
Diese Schulordnung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Iserlohn, im Juni 2019
gezeichnet D. Dussy, Schulleiterin