Alexander-Pfänder-Weg 9, 58636 Iserlohn

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Zentrale Prüfungen im Schuljahr 2022/2023

Termine

Schriftliche Prüfungen Haupttermin Nachschreibtermin
Deutsch Donnerstag, 04.05.2023 Dienstag, 16.05.2023
Englisch Dienstag, 09.05.2023 Mittwoch, 17.05.2023
Mathematik Donnerstag, 11.05.2023 Dienstag, 23.05.2023
Bekanntgabe der Vor- und der Prüfungsnoten: Freitag, 26.05.2023
Mündliche Prüfungen
Erster Tag Montag, 05.06.2023
Letzter Tag Donnerstag, 22.06.2023

Alle Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen findet Unterricht nach Plan statt.

Es gibt jeweils keinen weiteren Nachschreibtermin mit zentral gestellten Aufgaben! Prüflinge, die an den gesetzten Prüfungsterminen nicht teilnehmen können, meldet die Schule der oberen Schulaufsicht. Diese trifft eine Einzelfallregelung.

Durchführung

Bearbeitungsdauer:

Deutsch Englisch Mathematik
Erster Prüfungsteil 30 Minuten ca. 20 Minuten 30 Minuten
Zweiter Prüfungsteil 120 Minuten 100 Minuten 90 Minuten
Bearbeitungsdauer 150 Minuten ca. 120 Minuten 120 Minuten
zzgl. Bonuszeit 10 Minuten
(Pt 1 oder PT 2)
10 Minuten
(PT 2)
10 Minuten
(Pt1 oder PT2)
zzgl. Auswahlzeit 10 Minuten
(für PT 2)
10 Minuten
(für PT 2)
keine
max. Prüfungsdauer 170 Minuten ca. 140 Minuten 130 Minuten

Hilfsmittel

Deutsch:

Im Fach Deutsch müssen mindestens fünf Exemplare eines Wörterbuchs zur deutschen Rechtschreibung zur Einsichtnahme für die Prüflinge im Prüfungsraum bereit liegen.

Wörterbücher für andere Muttersprachen als Deutsch sind in den zentralen Prüfungen nicht zugelassen.

Englisch:

Im Fach Englisch sind keine Wörterbücher zugelassen.

Mathematik:

Zugelassene Hilfsmittel: Zirkel, Geodreieck, eine handelsübliche oder die vom Ministerium im Internet bereitgestellte Formelsammlung und ein wissenschaftlicher Taschenrechner.

Alle Hilfsmittel müssen im Unterricht eingeführt und regelmäßig verwendet worden sein. Sie dürfen keine Kommentierungen, Zusätze oder handschriftlichen Notizen enthalten. Hiervon hat sich die zuständige Fachlehrkraft vor der Prüfung zu überzeugen.

Der wissenschaftliche Taschenrechner (ohne oder mit Grafikfähigkeit) unterliegt keiner Einschränkung bzgl. des Funktionsspektrums. Die Fachlehrkraft hat vor der Prüfung bei allen Taschenrechnern einen Speicher-Reset durchzuführen oder sich vom vorgenommenen Reset überzeugt.

 

Täuschungsversuche:

Das Mitführen elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten (Handys, Smartphones, Pocket-PCs, MP3-Player, Smartwatches u. Ä.) im Prüfungsraum – auch im ausgeschalteten Zustand – ist nicht gestattet.

Bereits das Mitführen kann als Täuschungsversuch gewertet werden.

Kopf- oder Ohrhörer dürfen während der Prüfung nur benutzt werden, wenn dies aus medizinischen Gründen veranlasst ist.

Die Schulen beugen Täuschungsversuchen im Prüfungsverfahren durch geeignete Maßnahmen vor. Z. B. dürfen Prüflinge den Prüfungsraum nur außerhalb der schulischen Pausenzeiten und nur mit Erlaubnis der Aufsicht verlassen. Die Erlaubnis kann jeweils nur einem Prüfling erteilt werden. Im Falle eines Täuschungsversuchs ist nach APO-S I § 38 Abs. 2 zu verfahren.

Bewertung

Notenfindung:

Vornote:

In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden die Abschlussnoten je zur Hälfte aus der Vornote und der Note der schriftlichen Prüfung, ggf. auch aus einer mündlichen Prüfung gebildet.

Die Vornote erfasst die in der Klasse 10 erbrachten Leistungen. Sie wird nicht arithmetisch ermittelt. Vielmehr berücksichtigt sie die Leistungsentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Verlauf der gesamten Klasse 10 bis zum Zeitpunkt der Festlegung. Dieser Zeitpunkt liegt vor dem Termin für die mündliche Prüfung (§ 32 APO-S I).

Prüfungsnote:

Die Prüfungsarbeit wird von der Fachlehrkraft bewertet. Die Zweitkorrektur erfolgt durch eine weitere Fachlehrkraft. In der Regel wird die Prüfungsnote durch die beiden Lehrkräfte festgesetzt.

Bekanntgabe der Vornote und der Prüfungsnote:

Die Bekanntgabe der Vornote (Jahresnote) und der Prüfungsnote erfolgt am 10. Juni 2020. Je nach Notenbild müssen die Prüflinge auf die Möglichkeit oder Verpflichtung zur Teilnahme an einer mündlichen Prüfung hingewiesen werden.

Weichen Vornote und Prüfungsnote um zwei Notenstufen ab, dann setzt die Fachlehrkraft die Zeugnisnote nach dem arithmetischen Mittel fest oder der Prüfling entscheidet sich für eine mündliche Prüfung.

Weichen Vornote und Prüfungsnote um drei Notenstufen ab, dann muss der Prüfling eine mündliche Prüfung absolvieren.