Alexander-Pfänder-Weg 9, 58636 Iserlohn

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Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten

Die Schulleitung möchte diesbezüglich auf folgenden Auszug aus der letzten Mitteilung aus dem Schulministerium NRW hinweisen:

„Mit SchulMail vom 6. März 2020 habe ich im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären.

 Das Land Nordrhein-Westfalen tritt jedoch nicht in bestehende Verträge mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen. Die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen erfolgen.“

Die Auszahlungen an die Schulen werden dabei frühestens ab dem 15.06.2020 erfolgen. Wir bedauern, vorher keine Gelder erstatten zu können und bedanken uns für Ihr Verständnis!