Alexander-Pfänder-Weg 9, 58636 Iserlohn

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Schulbetrieb ab 31.05.2021 – Rückkehr in den Präsenzunterricht

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

laut Schulmail vom 19.05.2021 vom Schulministerium NRW kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zum Präsenzunterricht ab 31.05.2021 zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben wie Masken- und Testpflicht bestehen weiterhin. Bis dahin bleiben wir im Wechselunterricht wie bisher. Klassenarbeiten dürfen allerdings bereits von allen in der Schule geschrieben werden.

Des Weiteren heißt es in der Schulmail:

„Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.“

„Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest ….. unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht ……“

Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt. Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.“

„Planung von Abschlussfeiern

Bereits in der letzten SchulMail hatte ich darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar.

Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festlegen können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.“

So die Informationen des MSB.

Wir werden uns bemühen, alle Vorgaben umzusetzen, natürlich unter der Voraussetzung, dass die Inzidenzwerte im märkischen Kreis nicht wieder über 100 ansteigen.

Bei vollständigem Präsenzunterricht werden wir auch wieder zu unserer normalen Pausenregelung zurückkehren.

Ich wünsche allen Beteiligten schöne Pfingsten und einen erholsamen beweglichen Ferientag. Am 26.05.21 sehen wir uns zunächst im bekannten Wechselunterricht wieder!

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

U. Neugebauer
Schulleiterin