Alexander-Pfänder-Weg 9, 58636 Iserlohn

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Verzicht auf den Versand der Blauen Briefe im laufenden Schuljahr

Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes werden auch im Schuljahr 2020/2021 keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall:

Reicht die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers in einem Fach oder mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berichtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt.