Alexander-Pfänder-Weg 9, 58636 Iserlohn

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Aktuelles

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite tritt schon heute, Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Das Gesetz führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Die wesentlichen Vorgaben zum Schulbetrieb und deren Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen: Schulbetrieb Der Unterricht findet bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt. Inzidenz >165 Der Inzidenzwert des Märkischen Kreises bestimmt die Organisationsform des Unterrichtes an der Realschule am Hemberg. Bei einer regionalen Inzidenz im Märkischen Kreis von mehr als 165 ist Präsenzunterricht für die Klassen 5-9 untersagt. Von dieser Regelung sind die Abschlussklassen, also die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10, ausgenommen. Für sie findet auch bei einer Inzidenz >165 weiterhin Wechselunterricht nach Maßgabe des derzeitigen Stundenplans statt. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für den Märkischen Kreis das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Über die Rückkehr in den Wechselunterricht entscheidet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Klassenarbeiten Mit einem gesonderten Erlass vom 22. April 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung die in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird. Dies gilt nicht für die Klassen der Jahrgangsstufe 10, in denen Schülerinnen und Schüler an der ZP 10 teilnehmen. Hier sind mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erforderlich, von denen die ZP 10 eine ist. Die in § 6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-S I eröffnete Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt auch für den Fall bestehen, dass in Nicht-Abschlussklassen die Anzahl der Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ auf eine reduziert werden muss. Konstante Lerngruppen Da inzwischen regelmäßige Corona-Testungen erfolgen und der Wahlpflichtbereich an der Realschule Hauptfachcharakter hat, ist in diesen Fächern nunmehr auch die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen möglich.  Testpflicht Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus. Für die kommende Woche (26.04.2021-30.04.2021) bedeuten diese neuen Regelungen konkret: Klassenstufen 5-9 Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-9 findet weiterhin Distanzunterricht über Logineo und Zoom statt. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten ihre Aufgaben eigenständig zu Hause. Klassenstufe 10 Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen findet weiterhin Wechselunterricht statt. Es gilt weiterhin der Stundenplan dieser Woche. Bei den derzeitig sehr hohen Inzidenzwerten im Märkischen Kreis (bei 219) wird der WP-Unterricht zunächst weiter auf Distanz unterrichtet. Weiterhin besteht eine zweimalige Testpflicht pro Woche. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.  Notbetreuung Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 findet die Notbetreuung während der normalen Unterrichtszeit wie gewohnt statt. Auf Antrag der Eltern können diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, die zuhause nicht angemessen betreut werden können, am Betreuungsangebot teilnehmen. Es besteht eine zweimalige Testpflicht pro Woche. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Betreuungsangebot teilnehmen. Sollte Ihr Kind einen Platz in der Notbetreuung benötigen, melden Sie es bitte frühzeitig dafür an (vorab per Mail über schulleiterin@rshemberg.nrw.schule  oder telefonisch unter 02371/438710). Das Formular finden Sie auf unserer Homepage. Natürlich gilt auch weiterhin: Schicken Sie Ihr Kind nur zur Schule, wenn es wirklich gesund ist! Sollten Menschen in Ihrem unmittelbaren Umfeld erkrankt sein, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin, ob ein Schulbesuch Ihres Kindes möglich ist. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage und der Homepage des Ministeriums (www.Schulministerium.nrw.de). Liebe Grüße und bleiben Sie/bleibt gesund! U. Neugebauer Schulleiterin
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Aufgrund fehlender weiterer Informationen gehe ich zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass in der kommenden Woche ab 26.04.21 weiterhin Distanzunterricht stattfinden wird. Lediglich die Klassen 10 werden weiterhin im Wechselunterricht beschult!
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Ob Ausbildung oder Studium - die digitale Ausbildungsmesse der Agentur für Arbeit und vielen weiteren Kooperationspartnern wird euch bei dieser Entscheidung unterstützen. Wie ihr an der Messe teilnehmt, erfahrt ihr im folgenden Flyer und unter www.ausbildungsmesse.jetzt.
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Zu (1) Aufgrund der hohen Inzidenzwerte wird es eine Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises geben, in welcher der Distanzunterricht für alle Schulen im Märkischen Kreis außer Abschlussklassen für eine weitere Woche (ab 19.04.21) festgeschrieben ist. Dies bedeutet weiterhin Unterricht per Videokonferenzen. Lediglich die Klassen 10 werden im Wechsel in Präsenz unterrichtet. Zu (2) Per Mail des MSB vom 14.04.21 gibt es weitere Informationen zur Testpflicht in den Schulen bei Präsenzunterricht, die wie folgt lauten: Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen
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Ab Montag, dem 12.04.21, findet zunächst für eine Woche ausschließlich Distanzunterricht statt. Es besteht also für alle die Pflicht zur Teilnahme an den Videokonferenzen. Ausgenommen hiervon sind die Abschlussklassen, die sich weiterhin im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Ab der kommenden Woche gilt eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich 2 Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 wird ab dem 12. April 21 auf Antrag der Eltern die Möglichkeit der Betreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler angeboten, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.
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Sollten Probleme in der Nutzung der Messenger-App Element auftauchen, bietet die in Deutschland entwickelte Messenger-App Synod.im eine taugliche Alternative. 
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Aufgrund einer Pressemitteilung vom 23.03.21 des Märkischen Kreises teile ich Ihnen und Euch mit, dass ab morgen, Mittwoch, dem 24.03.21, alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Distanzunterricht gehen. Davon sind die Abschlussklassen eigentlich ausgenommen. Da aber für die Präsenz der Zehner der alte Stundenplan wieder Gültigkeit haben müsste, wäre nur noch morgen die Hälfte aller zehnten Schuljahre in der Schule.
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Wenn Sie die Emails ausschließlich online lesen (Login über die Schulehomepage, LOGINEO NRW-Banner auf der linken Seite), dann können Sie diese Meldung ignorieren. Wenn Sie die schulischen Emails auf Smartphone/Tablet/PC empfangen: Es gab eine Umstellung der Verschlüsselungmethode durch den Entwickler. Seit Sonntag ist es daher möglich, dass Sie keine E-Mails auf dem jeweiligen Gerät mehr empfangen können. Die einfachste Lösung ist, das Mailkonto von dem Gerät zu deinstallieren und anschließend neu einzubinden.
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Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes werden auch im Schuljahr 2020/2021 keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall:
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Realschule am Hemberg
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